FLÜCHTLINGSRAT
- Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, 93/94; April 2003:
Projekt XXL: Abschiebelager in Deutschland ›Ausreisezentren‹
und Lagerpolitik
aktualisierte Fassung von Ruth Gobi
Von manchen wurde das kürzlich zuende gegangene Jahrhundert als das ‘Jahr-hundert
der Lager’ bezeichnet. In dieser Hinsicht ist das -Jahrhundert allerdings noch
nicht zuende. Nicht nur in Deutschland werden neue Lager und Knäste für Flüchtlinge
eingerichtet. Kasernierung und Lager-Unterbringung bis hin zur Internierung
in den Abschiebeknästen ist für Flüchtlinge bis heute in Deutschland die vorgesehene
‘Wohn’-Form geblieben. Flüchtlinge sollen hier nicht wohnen, sie sind ‘untergebracht’,
zwecks Abschreckung, Isolation und Vertreibung. Dass diese übliche Unterbringung
von Flüchtlingen in den meisten Bundesländern schönfärberisch ‘Gemeinschaftsunterkunft’
oder ‘Wohnheim’ heißt, macht sie nicht besser.
Die neuen ‘Ausreisezentren’ stellen eine weitere Ausdifferenzierung des bestehenden
Lager- und Internierungssystems dar. Sie sind gleichzeitig Symbol für den Charakter
der Aussonderung in der modernisierten Migrationsgesetzgebung, in der MigrantInnen
nach dem Kriterium national-ökonomischer Verwertbarkeit neu ka-tegorisiert und
hierarchisiert werden. Der bedingte Einlass für die als Spezialisten Gebrauchten
und die Zwangseinweisung in Vertreibungs-Lager für die Unerwünschten markieren
die beiden Enden der neuen Hierarchisierungen. Es ist kein Zufall sondern rot-grüne
Sprachpolitik, dass die dabei verwendeten euphemistischen Begriffe das Gegenteil
von dem suggerieren, was tatsächlich gemeint ist: ein ‘Zuwanderungsgesetz’ sieht
‘Ausreisezentren’ vor, in dem ‘Betreuung’ und ‘Beratung’ zur ‘freiwilligen’
Ausreise führt.
Lager im Experimentierstadium
Noch vor Verabschiedung des neuen Einwanderungs-Verhinderungs-Gesetzes, das
die ‘Ausreisezentren’ = Abschiebelager institutionalisieren und legalistisch
legitimieren soll, gibt es bereits fünf solcher Lager in vier Bundesländern.
Jeweils 100 Plätze im Abschiebelager gibt es in Niedersachsen (seit 1998, je
50 Plätze in den ZASten Oldenburg und Braunschweig), Rheinland-Pfalz (seit 1999
Ingelheim, Anfang 2003 verlegt nach Trier) und Sachsen-Anhalt (seit Anfang 2002
in Halberstadt), bislang 50 Plätze in Bayern (seit September 2002 in Fürth,
drei weitere Lager wurden angekündigt). Damit gibt es Ende 2002 schon 350 offizielle
Plätze in Abschiebelagern, die explizit als Modellversuche für ‘Ausreisezentren’
eingerichtet wurden. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen seit August 2000
die Modellphase seines Abschiebelager-Modellversuchs – erfolgreich im Sinne
der Herrschenden – abgeschlossen, das Lager hat sich als ‘normale Einrichtung’
etabliert. In Rheinland-Pfalz wurde der Modellversuch im Oktober 2002 ebenfalls
zum Normalzustand erklärt. In Nordrhein-Westfalen war ein Modellversuch nach
Unruhen im Lager und dem Suizid eines Flüchtlings 1999 wieder eingestellt worden.
Die Modellversuche gehen zurück auf eine Arbeitsgruppe der Innenminister der
Bundesländer (der ‘AG Rück’), in der Maßnahmen zur Steige-rung von Abschiebungen
entwickelt werden. Vorbild war ein früherer Modellversuch in den Niederlanden,
der jedoch wieder eingestellt wurde – weil die beabsichtigten Abschiebungen
sich nicht realisieren ließen, dafür aber massenhafte Illegalisierung. Das hielt
die deutschen Innenminister nicht da-von ab, dasselbe Modell hier einzuführen.
Die deutschen Abschiebelager sind konzipiert für Flüchtlinge, deren Asylverfahren
zwar zuende ist, die aber mangels Papieren nicht abgeschoben werden können.
Offizielles Ziel der Modellversuche ist die ‘Identitätsklärung’ und schließlich
die ‘Durchsetzung der Ausreisepflicht’. Die Standard-Konstruktion für die Zwangseinweisung
ins Abschiebelager ist die ‘Identitätstäuschung’. Den Flüchtlingen im Abschiebelager
wird unterstellt, ihre tatsächliche Identität zu ‘verschleiern’ und selbst verantwortlich
für die fehlenden Passpapiere zu sein, sie sollen ihre Pässe etc. versteckt
und/oder andere Namen bzw. Herkunftsstaaten angegeben haben. Deshalb werden
sie aus dem Abschie-be-lager heraus verschiedenen Botschaften vorgeführt, um
die fehlenden Passersatzpapiere für eine Abschiebung zu beschaffen. Durch die
speziellen Bedingungen im Lager soll darüber hinaus eine ‘Mitwirkung’ der Flüchtlinge
bei der Papierbeschaffung, d.h. bei der eigenen Abschiebung, abgepresst werden
(z.B. sollen die Flüchtlinge versuchen, über private Kontak-te in den Herkunftsländern
Original-Papiere zu beschaffen, die ihre Identität belegen und als Grundlage
für die Ausstellung von Passersatzpapieren dienen können). In den jüngeren Lagermodellen
werden die Flüchtlinge v.a. unter Druck gesetzt, ihrer ‘freiwilligen’ Ausreise
zuzustimmen (Fürth/Bayern und Bramsche/Niedersachsen).
Der systematische Ausnahmezustand
„Das Lager ist der Raum, der sich öffnet, wenn der Ausnahmezustand zur Regel
zu werden beginnt." (G. Agamben)
Äußerlich ist zwischen den Lebensbedingungen der Flüchtlinge in den Abschiebelagern
und denen in anderen Flüchtlingslagern – außer in Bayern – kein Unterschied
zu erkennen. Die Abschiebelager befinden sich auf dem Gelände bereits bestehender
Lager für Flüchtlinge, meistens sind es sog. Erstaufnahmeeinrichtungen (ZASten;
EA). Ein Gebäude, manchmal nur eine Etage, ist für das Spezial-Lager reserviert.
Nur in Bayern ist das Sonderlager sichtbar als ‘Lager im Lager’ markiert – Zaun,
Drehkreuz und Wachdienst trennen es vom übrigen (insgesamt umzäunten, aber nicht
zugangskontrollierten) Containerlager ab; die Flüchtlinge im Abschiebelager
sprechen von dem ‘Käfig’.
Die Flüchtlinge in den Abschiebelagern unterliegen, über die für alle kasernierten
Flüchtlinge geltenden Lagerbedingungen hinaus, der (unsichtbaren) Sonderbehandlung
durch verschiedene Repressionsmaßnahmen. Im Text des Pseudo-Einwanderungsgesetzes
wird das zynischerweise ‘Betreuung’ und ‘Beratung’ genannt. Hinter diesem sog.
‘Betreuungskonzept’ verbergen sich tatsächlich psychologischer und sozialer
Druck: Repres-sionsmaßnahmen und Sozialtechniken, die der psychischen Zersetzung
der Flüchtlinge im Abschiebelager dienen. Die sog. ausländerrechtlichen Beratungen
entpuppen sich als zermürbende Befragungen mit Verhörcharakter, die durch die
Einbindung der Sozialarbeiter und Dolmetscher als Spitzel Vertrauensbeziehungen
unmöglich machen. Zum einen wird in diesen Befragungen mit Fragen nach Ernährungsgewohnheiten,
politischen, geografischen und kulturellen Gegebenheiten nach Identitäts-Hinweisen
gesucht (auch mittels Sprachanalysen durch externe Wissenschaftler auf der Grundlage
von halbstündigen Gesprächsmitschnitten), zum anderen wird wie im Lager Bramsche
versucht, eine ‘freiwillige’ Ausreise-Erklärung von den Flüchtlingen abzupressen.
Die sog. psychosoziale Betreuung umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die
weder deckungsgleich noch komplett in allen Abschiebelagern eingesetzt werden:
die Einschränkung der Bewegungsfreiheit per Residenzpflicht auf einen extrem
kleinen Radius (Stadtgebiet); den völligen Entzug von Bargeld; Arbeitsverbot;
die völlige Beschäftigungslosigkeit (Verbot von Deutschkursen); Kontrollmaßnahmen
(Anwesenheitskontrollen durch Essensausgabe; Meldeauflagen bei den Behördenmitarbeitern);
Zerstörung der Privatsphäre (unregelmäßige Zimmerdurchsuchungen und Leibesvisitationen
auf der Suche nach Papieren, persönlichen Briefen oder anderen Dokumenten, die
Auskunft über Herkunftsländer geben könnten.Gefundenes Geld, Handys u.a. werden
konfisziert); Kriminalisierung durch Anwendung von Sonderstraftatbeständen (Anzeigen
wegen ‘mittelbarer Falschbeurkundung’; Residenzpflichtverletzungen; Landfriedensbruch
bei Protesten) – entsprechende Bußgelder können mangels Geld nicht bezahlt werden
und summieren sich zu Strafhaft.
Bei den angewandten Maßnahmen ist der Phantasie der Abschiebungstechnokraten
keine Grenze gesetzt. In mehreren Abschiebe-Lagern gibt es eine ‘Spezialisierung’
durch die Ausländerbehörde auf ein bestimmtes Herkunftsland/region: im Abschiebelager
Braunschweig sind gezielt Flüchtlinge aus Bhutan zwangseingewiesen, im Lager
Ingelheim bzw. Trier in Rheinland-Pfalz sind viele Flüchtlinge mit dem Herkunftsstaat
China und in Fürth aus Osteuropa und den GUS-Staaten. In Fürth sind speziell
Mitarbeiter aus diesen Herkunftsländern für die Befragungen eingestellt. In
Braunschweig und Ingelheim (Rheinland-Pfalz) gehören durch die Ausländerbehörden
initi-ier-te Besuche in das Herkunftsland bis in die angegebenen Herkunftsorte
der Flüchtlinge zu den anvisierten Maßnahmen der ‘Identitätsklärung’. Konkret
bedeutet das z.B.: von der Ausländerbehörde beauftragte ‘Vertrauensanwälte’
sollen Himalaya-Dörfer in Bhutan aufsuchen, die Flüchtlinge im Braunschweiger
Projekt X als Herkunftsorte angegeben haben, und z.B. die Nachbarn befragen,
ob sie die betreffende Peson kennen.
Es sind nicht nur absurd ausgefeilte ausländerbehördliche Maßnahmen, die in
den Abschiebelagern eingesetzt werden. Wie in den vielen Sondergesetzen gegen
Flüchtlinge und generell in der ‘totalen Institution’ Lager ist es vor allem
die behördliche Definitionsmacht über Alltagspraktiken, die in den Lagern wirkungsmächtig
wird. In Braunschweig, Bramsche und Fürth kann das Essen z.B. zu Kontrollzwecken
und Respression eingesetzt werden: in Bramsche wurde versucht, die Unterschrift
unter eine Erklärung zur ‘freiwilligen’ Ausreise mit angedrohter Essensstreichung
abzupressen (gegenüber einer Familie); in Braunschweig läßt sich die Anwesenheit
durch jeweils abzustempelnde Essensmarken kontrollieren; in Fürth werden die
Fresspakete für Flüchtlinge im Abschiebelager täglich ausgegeben, dagegen bei
den Flüchtlingen auf demselben Gelände, die aber nicht im Abschieberlager sind,
alle drei Tage. Ebenfalls in Fürth gibt es ein Besuchsverbot und ein Fernseh-
und Radioverbot für die Flüchtlinge im Abschiebelager. Ein durch die Flüchtlinge
selbstbeschaffter Fernseher wird zwar „geduldet" (O-Ton des Behörden-Mitarbeiters)
und eine Besuchserlaubnis kann im Einzelfall beim Regierungspräsidium beantragt
werden, doch demonstriert diese Möglichkeit der ‘Generosität’ (oder eben deren
Verweigerung) umso deutlicher die Verfügungs-Macht der Herrschenden über die
Entrechtung der Flüchtlinge im Lager.
Ziel dieser Maßnahmen ist – wie im Konzept zum Abschiebelager-Modellversuch
in Rheinland-Pfalz ungeschönt eingestanden – die Zerstörung der Hoffnung. In
der technokratischen Sprache der Abschiebe-Bürokraten klingt das so:
„Bei den aufgenommenen Personen zeigt sich, dass die deutlichen Leistungseinschränkungen,
der Ausschluss einer Arbeitsaufnahme sowie das sich in einem allmählichen Prozess
entwickelnde Bewusstsein über die Ausweglosigkeit ihrer Lebensperspektive in
Deutschland die Menschen in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit
versetzt." Denn abschieben lassen sich nach wie vor die meisten Flüchtlinge
im Abschiebelager trotz der Sondermaß-nahmen zur Identitätsklärung und den offiziellen
Absichtserklärungen nicht – bundesweit sollen es zwischen fünf und siebzehn
Prozent sein. Das Kalkül ist ein anderes: Ungefähr die Hälfte der Flüchtlinge
in den Abschiebelagern wird seit Beginn der Modellversuche in die Illegalität
getrieben. Das heißt, die Abschiebelager praktizieren massenhaft Vertreibungs-
und Illegalisierungspolitik.
Es gibt mittlerweile einige Berichte über Flüchtlinge, deren Herkunftsangaben
trotz Passlosigkeit sich als zutreffend erwiesen haben. Wenn sie dennoch nicht
abgeschoben werden können, müssten sie eigentlich wieder aus dem Lager entlassen
werden. Das ist bislang im Einzelfall auch schon geschehen, aber die Flüchtlinge
mussten sich das jeweils auf juristischem Weg erstreiten. Von Behördenseite
wird nach wie vor die Unbefristung der Lagerunterbringung als Druckmittel gegenüber
den Flüchtlingen propagiert, einziger Ausweg aus dem Lager sei die Abschiebung
bzw. sog. freiwillige Ausreise. In Niedersachsen, dem bislang ältesten Abschiebelager
(das sog. Projekt X), befinden sich Flüchtlinge folglich seit vier oder fünf
Jahren im Abschiebelager. Jedoch zeichnet sich hier seit Ende 2002 eine Wende
ab, die von behördlicher Seite wohlweislich nicht veröffentlicht wird: Erstmals
wurden hier Flüchtlinge auch ohne entsprechendes Gerichtsurteil aus dem Abschiebelager
entlassen, nachdem ein Verwaltungsgericht die Entlassung eines Flüchtlings aus
dem Lager verfügt hatte: Angesichts der Dauer seiner Lagerunterbringung ohne
Behörden-Erfolg bei der ‘Identitätsklärung’ sei damit auch nicht mehr zu rechnen
– und eine etwaige Zielsetzung ‘Willensbeugung’ durch die Lagerunterbringung
sei nicht zulässig, so das Gericht. Die Abschiebelager sind im weitesten Sinne
auch Experimentierfeld für neue Formen der Deportationspolitik. Nachgewiesenermaßen
hat bislang mindestens ein Flüchtling die ‘intensive Identitätsklärung’ im Abschiebelager
inklusive Abschiebung mit Freiheit und Gesundheit bezahlt. Der Kurde Hussein
Daoud aus Syrien, der nie eine andere ‘Identität’ angegeben hatte und damit
die Konstruktion der ‘Identitätstäuscher’ konterkariert, wurde aus dem Modellversuch
in Braunschweig nach Syrien abgeschoben, dort inhaftiert und -gefoltert und
schließlich zu zweijähriger Haft verurteilt – aufgrund seines exilpoli-tischen
Engagements. Hussein hatte sich im Braunschweiger Projekt X u.a. an einem Hungerstreik
gegen das Abschiebelager beteiligt; möglicherweise wurden die syrischen Behörden
auf Hussein Daoud und seine exilpolitischen Aktivititäten in Deutschland erst
durch die intensiven Bemühungen der niedersächsischen Behörden aufmerksam, die
auf nicht nachvollziehbaren Wegen an Abschiebepapiere für Hussein D. gekommen
sind.
Abschiebelager sind keine Internierungslager, für diesen Zweck gibt es in Deutschland
schon die Abschiebeknäste. Die extreme Beschränkung der Bewegungsfreiheit durch
Geldentzug, Auflagen und Sondergesetze kommt jedoch einer faktischen Beinahe-Internierung
nahe, offen bleibt der Ausgang in die Illegalität. Was die rassistischen Sonder-Gesetze
hergeben, wird in den Abschiebelagern gebündelt und in extremstmöglicher Form
angewandt (Residenzpflicht; Asylbewerberleistungsgesetz, §1a etc.). Auch auf
sog. Sicherheitsgesetzgebung wird zurückgegriffen – in Niedersachsen werden
Repressions-Maßnahmen im Abschiebelager mit dem ‘Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz’
und der ‘Antiterrorgesetzgebung’ legitimiert, in Bayern die Verhörer im Abschiebelager
aus dem ‘Sicherheitspaket zur Terrorbekämpfung’ bezahlt. Die konzentrierte Anwendung
von Sonder-Gesetzgebung kenzeichnet die spezielle Situation in den Abschiebe-Lagern
– Ausnahmezustände, die zur Regel geworden sind.
Lagerpolitik auf Expansionskurs
„Wir sind hier nichts, wir sind hier niemand" (Flüchtling im Abschiebelager)
In alle bisher existierenden, expliziten Modellversuche für Abschiebelager,
die erst später im Zusammenhang mit dem Einwanderungs-Begrenzungs-Gesetz den
Titel ‘Ausreisezentren’ erhielten, werden Flüchtlinge zwangseingewiesen, die
schon Jahre in Deutschland leben. Das Asylver-fahren ist abgelehnt, mangels
Pass konnten sie aber nicht abgeschoben werden. In die meisten Abschiebelager
werden nur alleinstehende Männer geschickt, in Einzelfällen auch Frauen, in
Rheinland-Pfalz auch Familien. Aktuelle Expansions-Pläne in der herrschenden
Lager-Politik zielen auf weitere Flüchtlingsgruppen. In Niedersachsen finden
sich entsprechende Pläne bereits realisiert in dem Lager in Bramsche-Hesepe
bei Osnabrück, das seit 2000 besteht: hierher werden Flüchtlinge, auch Familien,
direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, deren Asylverfahren noch nicht
einmal abgeschlossen ist, bei denen aber miteiner zügigen Ablehnung und Abschiebung
kalkuliert wird. Von behördlicher Seite wird betont, Bramsche-Hesepe sei kein
‘Ausreisezentrum’, doch vom Innenministerium wurde es – der Inten-tion nach
– in diesen Kontext eingeordnet. Die Flüchtlinge werden in diesem Lager ebenfalls
der sogenannten ‘ausländerrechtlichen Beratung’ unterworfen und dort offensiv,
mit Hilfe von Repressionsandrohungen und Sanktionsmaßnahmen – wie in anderen
Abschiebelagern auch – zu ‘freiwilliger’ Ausreise gedrängt. Im August 2003 kündigt
die CDU-Landesregierung eine Expansion des Abschiebelagers in Bramsche an –
von vorher 200 auf 550 Plätze. Die vorher dort wohnenden Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive
(jüdische und osteuropäische Emigranten) werden künftig woanders untergebracht,
das gesamte Lager wird zum Abschiebelager. Dem war ein Jahr zuvor ein erster
Expansion-Vorstoß der damals noch SPD-Landeregierung vorausgegangen, der jedoch
angesichts lokaler Widerstände zurückgezogen wurde.
In mancher Hinsicht ist die Entwicklung des Lagers Bramsche papradigmatisch.
Egal welche Bezeichnung die neuen Lager tragen und unter welcher Regierungsflagge
sie durchgesetzt werden – Lager sind in Form neuer Modelle auf Expansionskurs.
Zum Experimentierstadium gehört auch der Umgang mit Widerständen (in Bramsche
war es die lokale CDU, die zunächst gegen eine Ausweitung opponiert hatte, während
diese ein Jahr später durch die neue CDU-Landesregierung durchgesetzt wurde)
und das Austesten von Grenzen (in Gerichtsurteilen wurde es den Behörden in
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bereits untersagt, Flüchtlinge auf unbegrenzte
Zeit in Abschiebelager zu zwingen. Den Text des sog. Zuwanderungsgesetzes wollte
die CDU in einschlägigen Passagen entsprechend verändern.)
Das Lager Bramsche ist offiziell kein Modellversuch für ein „Ausreisezentrum",
sondern eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (ZASt) Oldenburg. Direkt
auf dem Gelände der ZASt Oldenburg befindet sich außerdem eines der beiden niedersächsischen
‘Ausreisezentren’. Die Funktion des Lagers Bramsche ist die eines ‘Sortier-Lagers’:
ein Teil der Flüchtlinge verschwindet in der Illegalität, ein Teil wird abgeschoben
bzw. ‘freiwillig’ ausgereist und ein Teil wird aus dem Lager entlassen und einer
Kommune zugewiesen, wie sonst direkt im Anschluss an die Erstaufnahmeeinrichtung
üblich im Procedere des Asylverfahrens. Praktiziert wird im Lager Bramsche wie
in den offiziellen „Ausreisezentren" Illegalisierungs- und Vertreibungspolitik
gegenüber Flüchtlingen, und zwar schon direkt nach ihrer Einreise, wenn ihr
Asylverfahren noch nicht einmal abgeschlossen ist. Bayern hat ähnliche Absichten
angekündigt und das Hamburger Kombimodell zwischen Erstaufnahmelager (EA) und
Abschiebelager könnte zu einem Prototyp werden, wo sich Erstaufnahme und Abschiebelager
dann ganz offen auf einem Gelände befinden.
Damit lassen sich die Wunschträume von Abschiebungstechnokraten realisieren:
ein geschlossenes System der Lagerunterbringung, vom Aufnahme- direkt ins Abschiebelager,
ohne ‘Zwischenaufenthalt’ in einer Kommune, wo sich durch soziale Kontakte und
Beratungsmöglichkeiten Widerstände im Getriebe der Abschiebemaschinerie auftun
könnten. Eine solche Lagerpolitik macht nicht an den Grenzen Deutschlands halt.
Großbritannien unternahm Anfang 2003 flüchtlingspolitische Vorstöße mit schon
länger existierenden Plänen, die Solidarisierungen und Bleiberechtsperspektiven
für Flüchtlinge in der EU komplett unterbinden sollen. ´A New Vision for Refugees`
ist ein Papier betitelt, das in England Anfang Februar 2003 präsentiert wurde.
Es sieht die Etablierung eines neuen Lagerregimes für Flüchtlinge vor, aber
nicht im eigenen Land, sondern als extraterritoriale Lager unter UN-Leitung
in den Nachbarstaaten der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen und den Transitstaaten
der Fluchtrouten. Gemeint sind die zynisch ‘safe havens’ genannten Lager-Regionen,
die in den jüngsten Kriegen zur regionalen Flüchtlingsabwehr aufgebaut wurden
und während des jüngsten Irak-Krieges wieder einmal außerhalb und innerhalb
der Grenzregionen Iraks errichtet wurden. Flüchtlinge, die es trotz der gestaffelten
Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr an den Grenzen des Kriegsgebietes schaffen,
in GB und der EU anzukommen, sollen nach diesen Plänen per Schiff oder Flugzeug
in diese Lager deportiert werden und dort nach einer gewissen Frist – zumindest
formal – ein Asylverfahren durchlaufen können. Wenn dort jemand als politisch
verfolgt anerkannt würde, dürfte er/sie theoretisch dann in die EU einreisen.
Dieser Vorschlag stand auf der Tagesordnung des letzen EU-Gipfels in Thessaloniki.
In deutschen Medien wurde später berichtet, Großbritanien habe den Vorschlag
kurzfristig zurückgezogen und dieses lagerpolitische Konzept sei vom Tisch.
Das stimmt jedoch nicht – vielmehr hat der UNHCR (von den deutschen Medien weitgehend
unbeachtet) zusätzlich zum Blair-Vorschlag ein eigenes, gestaffeltes Konzept
für eine ungeschminkte Flüchtlingsabwehrpolitik vorgelegt, das auch bei etablierten
Organisationen entsetzte Empörung auslöste. Dieses Konzept sieht ebenfalls einen
Lager-Gürtel an den EU-Grenzen vor, nur dass die Lager im Gegensatz zum Blair-Vorschlag
innerhalb der EU-Grezen vorgesehen sind. Beim EU-Gipfel in Thessaloniki wurde
eine Komission eingesetzt, die in einem Jahr einen Bericht zur Umsetzbarkeit
eines entsprechenden Lagerkonzeptes vorlegen soll.
Lager sind ein konstitutives Element in der Abschottungspolitik der Metropolen.
Die neuen, als ‘Ausreisezentren’ maskierten Abschiebelager sind die Entsprechung
im Inneren der Festung Europa zu den Lager-Gürteln an den Peripherien, rund
um die Kriegs- und Krisenregionen. Jedoch – trotz aller strategisch-technokratischen
Maßnahmen, der regionalen Fluchtverhinderung in Kriegs- und Krisenregionen durch
Grenzaufrüstung und Lager, der Zerschlagung der Fluchtrouten, der militärischen
Grenzaufrüstung auf den Meeren und an den Landesgrenzen, der Abschreckungs-
Vertreibungs- und Illegalisierungspolitik in Europa, ist die Festung Europa
nicht gegen die Autonomie der Migration von Menschen abschottbar. Das Unterlaufen
der Festung geschieht ebenso, wie die Abschottungs- und Isolationsfunktion der
Lager nicht funktioniert, wenn der Widerstand und Protest der Flüchtlinge in
den Lagern und Knästen nach außen dringt und sich mit Solidarisierung von außen
verbindet. Die weltweiten Proteste vor und hinter den Zäunen und Mauern der
Lager und Knäste, den Zonen der Entrechtung, stellen eine neue Frage: „How
is your liberation bound up with mine?" formuliert sie ein Film über den
Ausbruch mehrerer Flüchtlinge aus dem australischen Wüstenlager Woomera während
eines dort stattfindenden antirassistischen Camps im letzten Jahr. Eine noch
weiter reichende Perspektive formuliert Giorgio Agamben, italienischer Philosoph,
der als Lager alle Orte der Entrechtung begreift, an denen sich eine Trennung
zwischen ‘nacktem Leben’ und mit (Bürger-)Rechten ausgestattetem Leben beobachten
lässt – ob Altenheime, Embryonen-Forschung, Flüchtlingslager oder das Gefangenen-Lager
Guantánamo:
„Aus dieser Perspektive wird das Lager, dieser reine, absolute und unübertroffene
biopolitische Raum (insofern er einzig im Ausnah-mezustand gründet), als verborgenes
Paradigma des politischen Raumes der Moderne erscheinen, dessen Metamorphosen
und Maskierungen zu erkennen wir lernen müssen." (G. Agamben, Homo sacer,
1995; dt: 2002)
Dieser Text ist eine aktualisierte Fassung aus:
FLÜCHTLINGSRAT. Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, 93/94;
April 2003.
Sonderheft Projekt X/Ausreisezentren/Lager - Preis: 6,- Euro
Bezug:
Niedersächsischer Flüchtlingsrat
Langer Garten 23 b
31137 Hildesheim
bestellung@nds-fluerat.org
fax: 05121/31609