Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
, 28.06.2004
Neue Erlasslage zum Ausreiselager Halberstadt
Ständige Einrichtung und verschärfte Maßnahmen
Das Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr
zwei neue Erlasse zur Zentralen Unterbringung von AusländerInnen in der
"Ausreise-Einrichtung" in der GU-ZaSt verabschiedet, die auf Nachfrage hin
nun auch dem Flüchtlingsrat, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem
Büro des Ausländerbeauftragten des LSA zur Verfügung gestellt wurden. Es
handelt sich um den RdErl. vom 20. Februar 2004 - AZ.: 42.3-12230/35 und
den RdErl. vom 18. Mai 2004, dessen Inhalte hier kommentiert aufgeführt
werden.
Anmerkungen zum
RdErl. vom 20. Februar 2004
Der RdErl. vom 20. Februar 2004 enthält noch einmal allgemeine Aussagen
(ähnlich denen im
RdErl. vom 20. November 2001
, AZ.: 42.3-12230) zu den Maßnahmen, Zielgruppen und der Zielsetzung des
Ausreiselagers. Nach wie vor stehen Innenministerium und
Ausländerbehörden vor dem Problem, über 1000 ausreisepflichtige Menschen
nicht abschieben zu können, weil die dafür notwendigen
Pass-Ersatz-Papiere nicht vorhanden sind. Die Schuld dafür wird pauschal
den Flüchtlingen angelastet, da diese sich angeblich "beharrlich
weigern" mitzuwirken. Das viele Botschaften, z.B. im Falle von Kurden
aus Syrien, sich weigern Passersatzpapiere auszustellen oder sich für
den jeweiligen Flüchtling nicht zuständig fühlen wird als
Unglaubwürdigkeit des Flüchtlings ausgelegt. Auch wird nicht
hinterfragt, warum Menschen soweit gehen, ihre eigene Identität zu
leugnen um eine Abschiebung in das Herkunftsland zu vermeiden. Die real
existierende und oft auch begründete Angst vor Verfolgung oder Gefahr
für Leib und Leben steht einer verschwindend geringen Anerkennungsquote
des Bundesamtes und der Gerichte gegenüber.
Die Reaktion der Behörden auf diese Problematik ist psychischer Druck und
soziale Ausgrenzung. Konkret heißt das auch weiterhin: zentrale
Unterbringung im Ausreiselager, Essenspakete, Entzug des Taschengeldes,
Einschränkung der sozialen und medizinischen Leistungen auf das im
Einzelfall unabweisbar gebotene, räumliche Aufenthaltsbeschränkung auf
den Bezirk der Ausländerbehörde Halberstadt (um nach Halberstadt zu
kommen braucht man von der ZaSt schon über 1 Stunde zu Fuß). Eine
weitere Maßnahme, um den Flüchtling zur Mitwirkung zu zwingen, ist die
sog. Betreuung durch das Personal der ZaSt. Laut dem Ministerium können
im Ausreiselager "die Betroffenen … gründlicher und kontinuierlicher
betreut" werden. Die Praxis sieht laut Berichten der Flüchtlinge so aus,
dass der zuständige "Sozialarbeiter" seine Aufgabe ausschließlich darin
sieht, Essenmarken zu verteilen. Er es existiert keinerlei
Vertrauensverhältnis, welches Grundbedingung für eine soziale Betreuung
ist.
Zur Intensivierung der Beschaffung von Heimreisedokumenten wurde neu in
den Erlass aufgenommen "evtl. Sprachaufzeichnungen zur Bestimmung des
Herkunftsstaates". Diese Maßnahme ist umstritten und wurde bei einigen
im Ausreiselager untergebrachten Flüchtlingen bereits ohne Erfolg
durchgeführt.
Die Zielgruppe wurde auf kinderlose Ehepaare erweitert. Ausgenommen sind
weiterhin "Straftäter und Verdächtige schwerwiegender Delikte … sowie zu
Gewalttätigkeiten neigende Ausländer". Dies führt bei den Betroffenen zu
der berechtigten Frage, ob sie erst kriminell werden müssen, um dort raus
zu kommen.
Zur Zielsetzung wird wie gehabt darauf hingewiesen, dass diese Art von
Unterbringung "auch zur Vermeidung von Abschiebungshaft beitragen" soll.
Ausreiselager wurden jedoch gerade auch deshalb geschaffen, weil der
Gesetzgeber relativ hohe Hürden für die Verhängung von Abschiebungshaft
geschaffen hat, wie die Durchführbarkeit der Abschiebung als Voraussetzung. Im
Gegensatz zum Ausreiselager hat die Abschiebungshaft keinen bestrafenden
Charakter und die Verweigerung der freiwilligen Ausreise alleine reicht als
Grund nicht aus. Ein entscheidender Unterschied besteht auch darin, dass die
Unterbringung im Ausreiselager unbefristet ist und keine richterliche
Überprüfung stattfindet.
Die Festlegungen zum Verfahren (Punkt 2) bleiben größtenteils
unverändert. Problematisch ist hier, dass die Anhörungsfrist für den
Betroffenen eine Woche nicht überschreiten soll und er sich innerhalb
von drei Tagen bei der ZaSt einzufinden hat. Ganz bewusst wird damit die
Möglichkeit sich Unterstützung einer Beratungsstelle oder eines
Rechtsanwalts zu suchen, eingeschränkt bzw. verwehrt.
Das Landesverwaltungsamt muss halbjährig über die "Erfahrungen mit der
Ausreise-Einrichtung" berichten. Diese Erfahrungen wären auch für die
Flüchtlingshilfe und die Öffentlichkeit von Interesse, werden aber nicht
herausgegeben.
Sehen sie sich bitte auch das Musterformular für die Wohnsitznahme in einem
anderen ausländerbehördlichen Bezirk genau an. Die von der Ausländerbehörde
einzufügende Darstellung der schon versuchten Maßnahmen muss bei einem
Widerspruch betrachtet werden. Diese fehlte nämlich oft bei schon erteilten
Einweisungen, wo nur lapidar auf die Verweigerung der Mitwirkungspflicht
hingewiesen wurde. Es wäre auch hilfreich, wenn ein Musterformular für den
Widerspruch zugearbeitet werden könnte.
Anmerkungen zum
RdErl. vom 18. Mai 2004
Seit Januar ist bekannt, dass der Innenminister von Sachsen-Anhalt Klaus
Jeziorsky das "Modellprojekt" Ausreise-Einrichtung als Erfolg gewertet
hat (bei 8 erfolgten Abschiebungen in 2 Jahren) und es als ständige
Maßnahme weitergeführt werden soll. Dies wird nun auch per Erlass
bestätigt.
Trotz der unmenschlichen Bedingungen und der besorgniserregenden
psychischen Verfassung der Betroffenen, die angesichts ihrer Lage
verzweifelt sind, hält das Innenministerium an der Unterbringung im
Ausreiselager fest. Da die Zahl der Flüchtlinge, die sich nicht
abschieben lassen wollen, aber weiterhin steigt und die makabre
Kreativität der Behörde anscheinend noch nicht am Ende ist, "bedarf es
weiterer geeigneter Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Vorhabens". Dazu
fällt mir ein, was ein betroffener Flüchtling sagte: "Ich bin ein
Kaninchen im Forschungslabor".
Die neuen "Laborversuche", im Amtsjargon Maßnahmen, sehen wie folgt aus:
-
Die Flüchtlinge aus dem Ausreiselager werden in einem separaten Gebäude
(höchstwahrscheinlich mit extra Eingang) untergebracht und damit von den
anderen BewohnerInnen der ZaSt getrennt. Die gemeinsame Unterbringung von
AsylbewerberInnen und ausreisepflichtigen AusländerInnen wurde von mehreren
Seiten kritisiert. Die Betroffenen selbst sehen aber in der räumlichen
Trennung eine weitere Ausgrenzung und Verlust von Kontakten.
-
Die Kapazität des Ausreiselagers wird von anfangs 100 auf 250 Personen erhöht.
Das in der ZaSt dieses Jahr nur ca. 1000 AsylbewerberInnen aufgenommen wurden
(durchschnittlich waren ca. 200 Personen pro Monat untergebracht) ist dabei
von Bedeutung. Um die Gesamtkapazität der ZaSt mit 1200 Plätzen wirtschaftlich
rentabel bzw. tragbar zu halten braucht man für die sinkenden
Asylbewerberzahlen einen Ausgleich. Das heißt die Zentrale Aufnahmestelle wird
langsam aber sicher zur Zentralen Abschiebestelle.
-
Neben den alleinreisenden Männern und den kinderlosen Ehepaaren werden nunmehr
auch alleinreisende Frauen eingewiesen. Gerade diese Personengruppe ist
Übergriffen oft schutzlos ausgeliefert, was bereits Erfahrungen von
Flüchtlingsfrauen aus der ZASt zeigen.
-
Die Befragung und Beratung der Betroffenen wird mit einem separaten Raum verstärkt.
Die beiden Begriffe stehen schon im Widerspruch zueinander. Nach Berichten der
Flüchtlinge zufolge entspricht das Ganze eher einem Verhör mit ständig den gleichen
Fragen und Anschuldigungen. Das dadurch eine "freiwillige Ausreise" erreicht werden
soll, wird schon dadurch unglaubwürdig, als das die Kosten für einen Dolmetschers
als Abschiebungskosten zu verbuchen sind.
-
Auch die scheinheilige Betreuung soll intensiviert werden. Es wäre den Betroffenen zu
wünschen, wenn ihnen eine engagierte und fachlich qualifizierte Person zur Verfügung
gestellt würde, welche für ihre Belange und nicht gegen sie arbeitet. Dies ist jedoch
zu bezweifeln.
-
Als letztes überrascht das Ministerium mit einer besonders denkwürdigen Maßnahme. Um die
Flüchtlinge zur Mitwirkung ihrer eigenen Abschiebung zu bewegen, bietet es ihnen
Lockmittel an, u.a. die Aufhebung des Verbots der Erwerbstätigkeit. Unabhängig davon, dass
es sich hierbei um eine Form der Erpressung handelt, ist es angesichts der
Arbeitsmarktsituation sehr unwahrscheinlich, dass sie von diesem Angebot Gebrauch machen
können.