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Neue Erlasslage zum Ausreiselager Halberstadt

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Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt , 28.06.2004

Neue Erlasslage zum Ausreiselager Halberstadt

Ständige Einrichtung und verschärfte Maßnahmen

Das Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr zwei neue Erlasse zur Zentralen Unterbringung von AusländerInnen in der "Ausreise-Einrichtung" in der GU-ZaSt verabschiedet, die auf Nachfrage hin nun auch dem Flüchtlingsrat, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem Büro des Ausländerbeauftragten des LSA zur Verfügung gestellt wurden. Es handelt sich um den RdErl. vom 20. Februar 2004 - AZ.: 42.3-12230/35 und den RdErl. vom 18. Mai 2004, dessen Inhalte hier kommentiert aufgeführt werden.

Anmerkungen zum RdErl. vom 20. Februar 2004

Der RdErl. vom 20. Februar 2004 enthält noch einmal allgemeine Aussagen (ähnlich denen im RdErl. vom 20. November 2001 , AZ.: 42.3-12230) zu den Maßnahmen, Zielgruppen und der Zielsetzung des Ausreiselagers. Nach wie vor stehen Innenministerium und Ausländerbehörden vor dem Problem, über 1000 ausreisepflichtige Menschen nicht abschieben zu können, weil die dafür notwendigen Pass-Ersatz-Papiere nicht vorhanden sind. Die Schuld dafür wird pauschal den Flüchtlingen angelastet, da diese sich angeblich "beharrlich weigern" mitzuwirken. Das viele Botschaften, z.B. im Falle von Kurden aus Syrien, sich weigern Passersatzpapiere auszustellen oder sich für den jeweiligen Flüchtling nicht zuständig fühlen wird als Unglaubwürdigkeit des Flüchtlings ausgelegt. Auch wird nicht hinterfragt, warum Menschen soweit gehen, ihre eigene Identität zu leugnen um eine Abschiebung in das Herkunftsland zu vermeiden. Die real existierende und oft auch begründete Angst vor Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben steht einer verschwindend geringen Anerkennungsquote des Bundesamtes und der Gerichte gegenüber.

Die Reaktion der Behörden auf diese Problematik ist psychischer Druck und soziale Ausgrenzung. Konkret heißt das auch weiterhin: zentrale Unterbringung im Ausreiselager, Essenspakete, Entzug des Taschengeldes, Einschränkung der sozialen und medizinischen Leistungen auf das im Einzelfall unabweisbar gebotene, räumliche Aufenthaltsbeschränkung auf den Bezirk der Ausländerbehörde Halberstadt (um nach Halberstadt zu kommen braucht man von der ZaSt schon über 1 Stunde zu Fuß). Eine weitere Maßnahme, um den Flüchtling zur Mitwirkung zu zwingen, ist die sog. Betreuung durch das Personal der ZaSt. Laut dem Ministerium können im Ausreiselager "die Betroffenen … gründlicher und kontinuierlicher betreut" werden. Die Praxis sieht laut Berichten der Flüchtlinge so aus, dass der zuständige "Sozialarbeiter" seine Aufgabe ausschließlich darin sieht, Essenmarken zu verteilen. Er es existiert keinerlei Vertrauensverhältnis, welches Grundbedingung für eine soziale Betreuung ist.

Zur Intensivierung der Beschaffung von Heimreisedokumenten wurde neu in den Erlass aufgenommen "evtl. Sprachaufzeichnungen zur Bestimmung des Herkunftsstaates". Diese Maßnahme ist umstritten und wurde bei einigen im Ausreiselager untergebrachten Flüchtlingen bereits ohne Erfolg durchgeführt.
Die Zielgruppe wurde auf kinderlose Ehepaare erweitert. Ausgenommen sind weiterhin "Straftäter und Verdächtige schwerwiegender Delikte … sowie zu Gewalttätigkeiten neigende Ausländer". Dies führt bei den Betroffenen zu der berechtigten Frage, ob sie erst kriminell werden müssen, um dort raus zu kommen.
Zur Zielsetzung wird wie gehabt darauf hingewiesen, dass diese Art von Unterbringung "auch zur Vermeidung von Abschiebungshaft beitragen" soll. Ausreiselager wurden jedoch gerade auch deshalb geschaffen, weil der Gesetzgeber relativ hohe Hürden für die Verhängung von Abschiebungshaft geschaffen hat, wie die Durchführbarkeit der Abschiebung als Voraussetzung. Im Gegensatz zum Ausreiselager hat die Abschiebungshaft keinen bestrafenden Charakter und die Verweigerung der freiwilligen Ausreise alleine reicht als Grund nicht aus. Ein entscheidender Unterschied besteht auch darin, dass die Unterbringung im Ausreiselager unbefristet ist und keine richterliche Überprüfung stattfindet.

Die Festlegungen zum Verfahren (Punkt 2) bleiben größtenteils unverändert. Problematisch ist hier, dass die Anhörungsfrist für den Betroffenen eine Woche nicht überschreiten soll und er sich innerhalb von drei Tagen bei der ZaSt einzufinden hat. Ganz bewusst wird damit die Möglichkeit sich Unterstützung einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts zu suchen, eingeschränkt bzw. verwehrt.

Das Landesverwaltungsamt muss halbjährig über die "Erfahrungen mit der Ausreise-Einrichtung" berichten. Diese Erfahrungen wären auch für die Flüchtlingshilfe und die Öffentlichkeit von Interesse, werden aber nicht herausgegeben.


Sehen sie sich bitte auch das Musterformular für die Wohnsitznahme in einem anderen ausländerbehördlichen Bezirk genau an. Die von der Ausländerbehörde einzufügende Darstellung der schon versuchten Maßnahmen muss bei einem Widerspruch betrachtet werden. Diese fehlte nämlich oft bei schon erteilten Einweisungen, wo nur lapidar auf die Verweigerung der Mitwirkungspflicht hingewiesen wurde. Es wäre auch hilfreich, wenn ein Musterformular für den Widerspruch zugearbeitet werden könnte.

Anmerkungen zum RdErl. vom 18. Mai 2004

Seit Januar ist bekannt, dass der Innenminister von Sachsen-Anhalt Klaus Jeziorsky das "Modellprojekt" Ausreise-Einrichtung als Erfolg gewertet hat (bei 8 erfolgten Abschiebungen in 2 Jahren) und es als ständige Maßnahme weitergeführt werden soll. Dies wird nun auch per Erlass bestätigt.

Trotz der unmenschlichen Bedingungen und der besorgniserregenden psychischen Verfassung der Betroffenen, die angesichts ihrer Lage verzweifelt sind, hält das Innenministerium an der Unterbringung im Ausreiselager fest. Da die Zahl der Flüchtlinge, die sich nicht abschieben lassen wollen, aber weiterhin steigt und die makabre Kreativität der Behörde anscheinend noch nicht am Ende ist, "bedarf es weiterer geeigneter Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Vorhabens". Dazu fällt mir ein, was ein betroffener Flüchtling sagte: "Ich bin ein Kaninchen im Forschungslabor".

Die neuen "Laborversuche", im Amtsjargon Maßnahmen, sehen wie folgt aus:

  1. Die Flüchtlinge aus dem Ausreiselager werden in einem separaten Gebäude (höchstwahrscheinlich mit extra Eingang) untergebracht und damit von den anderen BewohnerInnen der ZaSt getrennt. Die gemeinsame Unterbringung von AsylbewerberInnen und ausreisepflichtigen AusländerInnen wurde von mehreren Seiten kritisiert. Die Betroffenen selbst sehen aber in der räumlichen Trennung eine weitere Ausgrenzung und Verlust von Kontakten.
  2. Die Kapazität des Ausreiselagers wird von anfangs 100 auf 250 Personen erhöht. Das in der ZaSt dieses Jahr nur ca. 1000 AsylbewerberInnen aufgenommen wurden (durchschnittlich waren ca. 200 Personen pro Monat untergebracht) ist dabei von Bedeutung. Um die Gesamtkapazität der ZaSt mit 1200 Plätzen wirtschaftlich rentabel bzw. tragbar zu halten braucht man für die sinkenden Asylbewerberzahlen einen Ausgleich. Das heißt die Zentrale Aufnahmestelle wird langsam aber sicher zur Zentralen Abschiebestelle.
  3. Neben den alleinreisenden Männern und den kinderlosen Ehepaaren werden nunmehr auch alleinreisende Frauen eingewiesen. Gerade diese Personengruppe ist Übergriffen oft schutzlos ausgeliefert, was bereits Erfahrungen von Flüchtlingsfrauen aus der ZASt zeigen.
  4. Die Befragung und Beratung der Betroffenen wird mit einem separaten Raum verstärkt. Die beiden Begriffe stehen schon im Widerspruch zueinander. Nach Berichten der Flüchtlinge zufolge entspricht das Ganze eher einem Verhör mit ständig den gleichen Fragen und Anschuldigungen. Das dadurch eine "freiwillige Ausreise" erreicht werden soll, wird schon dadurch unglaubwürdig, als das die Kosten für einen Dolmetschers als Abschiebungskosten zu verbuchen sind.
  5. Auch die scheinheilige Betreuung soll intensiviert werden. Es wäre den Betroffenen zu wünschen, wenn ihnen eine engagierte und fachlich qualifizierte Person zur Verfügung gestellt würde, welche für ihre Belange und nicht gegen sie arbeitet. Dies ist jedoch zu bezweifeln.
  6. Als letztes überrascht das Ministerium mit einer besonders denkwürdigen Maßnahme. Um die Flüchtlinge zur Mitwirkung ihrer eigenen Abschiebung zu bewegen, bietet es ihnen Lockmittel an, u.a. die Aufhebung des Verbots der Erwerbstätigkeit. Unabhängig davon, dass es sich hierbei um eine Form der Erpressung handelt, ist es angesichts der Arbeitsmarktsituation sehr unwahrscheinlich, dass sie von diesem Angebot Gebrauch machen können.

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