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Süddeutsche Zeitung, 09.09.2003

Ohne Papiere, ohne Hoffnung

„Ausreisezentrum“ Fürth als inhumaner Abschiebeknast verrufen

Selbst die Behörden hatten nicht damit gerechnet, dass die Proteste so massiv und so ausdauernd sein würden. Kritisch äußern sich nicht nur Initiativgruppen im ganzen Land, Kritik kommt auch vom DGB und von kirchlicher Seite. Auf der Herbstsynode der evangelischen Landeskirche wird den Delegierten sogar ein Entschließungsantrag vorliegen. Darin wird die Auflösung des so genannten Ausreisezentrums für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Hafenstraße in Fürth gefordert.

Bayerns erstes und bislang einziges Ausreisezentrum ging vor genau einem Jahr in Betrieb. Die Einrichtung habe sich bewährt, wird Innenminister Günther Beckstein kommenden Mittwoch auf einer Pressekonferenz bilanzieren. Das „Abschiebelager muss weg“, weil es „inhuman“ sei und in der Sache nichts gebracht habe, sagen hingegen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, die am Freitag in einem Hearing in Fürth Fachleute aus der gesamten Bundesrepublik zu diesem Thema zu Wort kommen lassen wollen. Mit der Einweisung in das Ausreisezentrum will das Innenministerium Druck auf Asylbewerber machen, die Bundesrepublik wieder zu verlassen. Während des Aufenthalts im Ausreisezentrum sollen die für eine Abschiebung notwendigen Papiere besorgt und die Identität der Abschiebekandidaten geklärt werden, die sich in der Regel nicht mit einem Pass ausweisen können. Mit dem Aufenthalt im Ausreisezentrum soll den Flüchtlingen laut Innenministerium „verdeutlicht werden, dass keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland besteht und es keine Alternative zur Ausreise gibt“. Notfalls solle diese „Erkenntnis“ bei den Betroffenen auch durch „psychologische Begleitung“ herbeigeführt werden.

Kritiker sehen in dem Ausreisezentrum eine Art Abschiebeknast, in dem ohne richterliche Überprüfung Personen für unbegrenzte Zeit festgehalten werden können. Dies, so moniert etwa die Menschenrechts-Organisation res publica in München, widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen. Während nach dem Gesetz eine Abschiebehaft längstens 18 Monate dauern darf, ist der Aufenthalt im Ausreisezentrum in Fürth grundsätzlich unbegrenzt. Wer nicht hilft, seine Identität zu klären, damit er abgeschoben werden kann, darf nicht arbeiten und er bekommt auch nur eine stark gekürzte Sozialhilfepauschale. Dies hat zur Folge, dass die Bewegungsfreiheit der Betroffenen stark eingeschränkt ist. Das Lager in Fürth ist mit einem 2,20 Meter hohen Zaun umgeben und kann nur mit einem Besucherschein betreten werden. Die Lebensverhältnisse dort seien „inhuman“, monieren res publica, der DGB und auch die Kirchen.

Nach Darstellung von res publica sind bis jetzt rund 45 Asylbewerber untergetaucht, nachdem sie die Einweisung in das Ausreisezentrum erhalten hatten. Damit, so heißt es bei der Initiative, habe diese Einrichtung ihr Ziel verfehlt. Ursprünglich sollten in Bayern vier solcher Einreisezentren eingerichtet werden. Das sei „nicht mehr der aktuelle Stand“, erklärt das Innenministerium. Die Einrichtung eines zweiten Lagers ist bis jetzt am örtlichen Widerstand gescheitert – erst in Neuburg an der Donau, zuletzt in Engelsberg im Landkreis Traunstein. Abschiebelager gibt es noch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Einrichtung nach Protesten und dem Selbstmord eines Insassen wieder geschlossen.

Christian Schneider

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