res publica, Bayerischer Flüchtlingsrat, Pressemitteilung, 26.04.2003
Regierung von Mittelfranken vertuscht ihre
Pannenserie
Zur Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken
vom 25.04.2003
Bereits zum zweiten Mal scheiterte die Regierung von Mittelfranken bei der
Abschiebung des russischen Deserteurs Dimitri Olenin. Mit ihrer gestrigen Pressemitteilung
versucht die Regierung von Mittelfranken nun, ihren Dilettantismus zu vertuschen.
Im Bemühen, ihre Aktivitäten zu rechtfertigen, verstrickt sie sich
immer tiefer in ein Netz falscher Aussagen.
Die Regierung von Mittelfranken gibt vor, den ersten Versuch der Abschiebung
von Herrn Olenin bereits am 14.04.2003 selbst ausgesetzt zu haben. Wäre
dem so gewesen, warum bedurfte es dann eines richterlichen Beschlusses, um die
Abschiebung tatsächlich zu stoppen?
Ein zweiter Abschiebeversuch hat entgegen der Behauptung der Regierung von
Mittelfranken sehr wohl stattgefunden. Wie Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen
in Erfahrung brachten, war Herr Olenin zur Vorbereitung der Abschiebung bereits
von der JVA Nürnberg in die JVA Stadelheim verlegt worden und befand sich
am Donnerstag morgen am Flughafen München. Die Abschiebung scheiterte allein
am Fehlen des Heimreisescheins, der nicht rechtzeitig beim Bundesgrenzschutz
am Münchner Flughafen einging. Zu behaupten, dies sei kein Abschiebeversuch
gewesen, erscheint im Lichte dieser Informationen als Notlüge, um die Pannenserie
der Regierung von Mittelfranken zu vertuschen.
Die Behauptung der Regierung von Mittelfranken, es entspreche nicht der
Rechtslage, dass nach einer 1-jährigen Duldung einem Ausländer die
Möglichkeit der freiwilligen Ausreise einzuräumen ist, ist schlicht
falsch. Ein Blick in das Ausländergesetz beweist das Gegenteil. Dort heißt
es in § 56, Absatz 6: Ist der Ausländer länger als ein
Jahr geduldet, ist die für den Fall des Erlöschens der Duldung durch
Ablauf der Geltungsdauer oder durch Widerruf vorgesehene Abschiebung mindestens
einen Monat vorher anzukündigen. Da wir nicht davon ausgehen, dass
der Regierung von Mittelfranken hier ein sachlicher Fehler unterlaufen ist,
scheint sie anzunehmen, dass JournalistInnen nicht fähig seien, im Ausländergesetz
nachzuschlagen. Nach Erachten des Bayerischen Flüchtlingsrats und res publica
ist dies auch ein Hinweis darauf, wie elastisch die Regierung von Mittelfranken
das Ausländerrecht auslegt.
Schließlich beruft sich die Regierung von Mittelfranken darauf, dass
das Vorgehen der Behörden im Fall Dimitri Olenin gerichtlich bestätigt
worden sei. Alle Entscheidungen und Urteile basierten jedoch auf der Annahme,
Herr Olenin sei nicht Herr Olenin. Da diese Annahme durch die Ausstellung des
Heimreisescheins, der die Identität Herrn Olenins bestätigt, widerlegt
ist, sind diese Entscheidungen und Urteile anzuzweifeln. Aufgrund dieser veränderten
Faktenlage werden sie in der Mehrzahl zu korrigieren sein.
Dimitri Olenin drohen 25 Jahre Haft in einem russischen Gefängnis. Diese
Gefängnisse verstoßen laut Amnesty International vielfach gegen die
Menschenrechte. Viele Gefangene, insbesondere solche mit langjährigen Haftstrafen,
verlassen diese Gefängnisse nicht mehr lebend. Dass der Leiter des Abschiebelagers
Fürth, Herr Christoph Hammer, Herrn Olenin in ein solches Gefängnis
abschieben will und selbst vor einem offenen Rechtsbruch nicht zurückschreckt,
beweist aus der Sicht von Bayerischem Flüchtlingsrat und res publica nicht
nur seine Untragbarkeit als Leiter des Abschiebelagers Fürth, sondern auch
die willkürliche Auslegung der geltenden Gesetze zu Ungunsten eines schutzbedürftigen
Flüchtlings durch die Regierung von Mittelfranken.