res publica, 06.07.2004
Gegen Lagerpolitik: Zur Praxis der "Ausreisezentren"
in Bayern
Statement zum Fachgespräch Bayernland - Lagerland? Gegen Lagerpolitik.
Für eine Politik der Würde der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen am 06.07.2004 im Bayerischen Landtag
Rückblick
September 2002
Eröffnung des ersten bayerischen "Ausreisezentrums" in Fürth
(offiziell: "Ausreiseeinrichtung")
Aufbau eines weiteren "Ausreisezentrums" in Engelsberg am Widerstand
der Gemeinde gescheitert. Begründung des Bürgermeisters Franz Ketzer
(CSU): "Wir können doch nicht Menschen in ein Lager mit Drei-Meter-Zaun
und Wachturm sperren, das sieht doch aus wie ein KZ"
März 2003
Errichtung eines weiteren "Ausreisezentrums" in Neuburg an der Donau
am Widerstand der Kommune gescheitert.
September 2003
Umwandlung der Gemeinschaftsunterkünfte in Nürnberg, Hormersdorf und
Engelsberg zu "Ausreisezentren" (offiziell: "bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte").
Juli 2004
Umwandlung einer Gemeinschaftsunterkunft in München (Heinrich-Wieland-Straße)
in ein "Ausreisezentrum" im Gange.
Zielgruppen der "Ausreisezentren"
1. Flüchtlinge und MigrantInnen,
- die über den Aufenthaltsstatus der Duldung verfügen,
- zur Ausreise aufgefordert wurden,
- jedoch aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können.
2. Flüchtlinge,
- über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde,
- deren Asylgesuch vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge als aussichtslos eingeschätzt wird und
- die keine gültigen Papiere vorlegen können.
Ziel der "Ausreisezentren"
Flüchtlinge und MigrantInnen sollen zur widerstandslosen "freiwilligen"
Ausreise genötigt werden, da sie mit staatlichen Zwangsmaßnahmen
nicht zum Verlassen der Bundesrepublik gezwungen werden können.
Methoden zur Erzwingung der "freiwilligen" Ausreise
1. Mit einer "intensiven, rückkehrorientierten Betreuung und Beratung"
wird "den Betroffenen [..] deutlich gemacht, dass ein Daueraufenthalt in
Deutschland nicht in Betracht kommt und dass es keine Alternative zur Ausreise
gibt" (Innenminister Günther Beckstein am 09.09.2002).
Diese "rückkehrorientierte Beratung", die den Flüchtlingen
verdeutlichen soll, dass es für sie keine Bleiberechtsperspektive in Deutschland
gibt, ist keine Beratung. Denn eine Beratung ist prinzipiell ergebnisoffen und
darauf ausgerichtet, mit den AdressatInnen verschiedene Handlungsalternativen
zu erarbeiten. Die Beratung in "Ausreisezentren" hat jedoch nur ein
Ziel: die schnellstmögliche Ausreise. Dass sie eher Verhöre sind und
dazu dienen, psychischen Druck aufzubauen, zeigt die Tatsache, dass die Verhörer
in polizeilichen Verhörmethoden geschult wurden.
2. Eine "konsequente Identitätsfeststellung und Identitätsklärung"
soll "Hinweise auf Identität und Staatsangehörigkeit" ergeben.
Dazu werden "die Ausländerakten und weitere Dokumente sorgfältig
ausgewertet" (Innenminister Günther Beckstein am 09.09.2002).
Die genaue Durchsicht und Auswertung der Akten der Ausländerämter
über die betroffenen Flüchtlinge ist keine Tätigkeit, die eine
Einweisung in ein "Ausreisezentrum" rechtfertigt. Zudem ergibt sie
selten Neuigkeiten. Denn häufig steht die Identität der Flüchtlinge
fest, die Botschaften ihrer Herkunftsländer verweigern jedoch die Ausstellung
bzw. Verlängerung der Papiere (Beispiele: Dimitri Olenin und Victor Gusselnikov
in Fürth, Jan S. in Engelsberg)
3. "Die volle Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten,
um Mitwirkungshandlungen und die Ausreise durchzusetzen" (Innenminister
Günther Beckstein am 09.09.2002). Dazu zählen Arbeitsverbot, Beschränkung
der Bewegungsfreiheit auf das Stadtgebiet, Meldeauflagen, Kürzungen des
Taschengeldes, Anordnung der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten,
u.a.
Die Maßnahmen zur Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten
sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte.
Denn sie versetzen die betroffenen Flüchtlinge in einen permanenten Ausnahmezustand.
Sie nehmen ihnen durch Arbeitsverbote, Bargeldentzug, Verbot von Sprachkursen
jegliche Freiheiten, ihr Leben selbst zu gestalten. Ihr Tagesablauf wird von
den Behörden bis in kleinste Details vorbestimmt (Lebensmittelpakete, Verhörpläne,
Meldepflichten, etc.) und sie werden durch die Unterbringung hinter Gittern
oder in kleinen ländlichen Gemeinden von der übrigen Bevölkerung
und insbesondere von Unterstützungssystemen isoliert. Gerade das Beispiel
des "Ausreisezentrums" im 120 EinwohnerInnen zählenden Hormersdorf
beweist diese Isolation: Es gibt weder Kindergarten, Anwalt noch Arzt im Ort,
ebenso unmöglich ist es den Flüchtlingen, Ärzte oder Anwälte
telefonisch zu kontaktieren. Der Hausmünzfernsprecher erlaubt nur Anrufe
bei Polizei, Feuerwehr und der Ausländerbehörde in Schnaittach, einen
öffentlichen Münzfernsprecher im Ort gibt es nicht.
Effekte der "Ausreisezentren"
"Ausreisezentren" wirken als "Zermürbetaktik" (Christoph
Hammer, ehemaliger Sachgebietsleiter Ausländerrecht bei der Regierung von
Mittelfranken)
Je länger Flüchtlinge und MigrantInnen sich in "Ausreisezentren"
aufhalten, desto desolater wird ihr physischer wie psychischer Zustand, sie
geraten in eine "Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit"
(Dietmar Martini-Emden). Die Folgen sind psychosomatische Erkrankungen wie Magenschleimhautreizungen
oder Symptome einer psychischen Zerrüttung, z.B. Depressionen, Angstzustände,
Schlaf- und Appetitlosigkeit. Auch vermehrter Alkoholmissbrauch und z.T. aggressives
Verhalten nehmen zu.
Massive Illegalisierung von Flüchtlingen
Viele der in "Ausreisezentren" eingewiesenen Flüchtlinge entziehen
sich der Zermürbetaktik durch das abtauchen in die Illegalität (Fürth:
41%).
Weitere Statistische Daten zum "Ausreisezentrum" Fürth:
| Eingewiesene Flüchtlinge gesamt |
170 |
| Flüchtlinge, die gegen ihre Einweisung klagen |
30 |
| Zum Aufenthalt im Ausreisezentrum verpflichtete Flüchtlinge |
140
|
|
Von 140 Flüchtlingen
|
|
| noch im "Ausreisezentrum" |
42 |
| untergetaucht |
57 |
| abgeschoben |
7 |
| zur Ausreise genötigt |
27 |
| aus dem "Ausreisezentrum" mit Aufenthaltsrecht entlassen |
2 |
(Beginn der Erfassung: Oktober 2002; Stand: Juni 2004)
Abschließende Bemerkungen
"Ausreisezentren" sind Abschiebelager
"Ausreisezentrum" ist ein euphemistischer Begriff, der bereits zum
Vize-Unwort des Jahres 2002 gewählt wurde. Er soll kaschieren, dass Flüchtlinge,
die nicht abgeschoben werden können, in Lagern zur "freiwilligen"
Ausreise gezwungen werden sollen. Der Begriff, der diesen Euphemismus vermeidet
und die Funktion der "Ausreisezentren" als Ersatz für Abschiebungen
am treffendsten benennt, ist Abschiebelager.
Abschiebelager verstoßen durch die "Beugung des Willens"
gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte
Die bayerischen Behörden setzen Flüchtlinge durch die Einweisung in
Abschiebelager unter massiven psychischen Druck, um sie zur "freiwilligen"
Ausreise zu zwingen. Dies ist als Beugung des Willens einzuschätzen, wie
es bereits mehrere Gerichte in anderen Bundesländern in Einzelfällen
getan haben (z.B. VG Trier, 19.03.2003, AZ: 5 K 1318/02).
Bayerisches Innenministerium versucht, die Existenz von Abschiebelagern
zu vertuschen
Nach der Eröffnung des Fürther Abschiebelagers war die Schaffung weiterer
"Ausreisezentren" selbst in CSU-geführten Kommunen nicht durchsetzbar.
Die Medien berichteten äußerst kritisch. Das Bayerische Innenministerium
verzichtete deshalb auf eine geschlossene Umzäunung sowie die Überwachung
durch private Sicherheitsdienste und nannte die Abschiebelager fortan "bestimmte
Gemeinschaftsunterkünfte". Doch den Abschiebelagern in Fürth,
Nürnberg, Hormersdorf, Engelsberg und (in baldiger Zukunft) München
ist gemeinsam, dass
- sie im Gegensatz zu allen anderen Flüchtlings-Sammelunterkünften
nicht dem Sozialministerium, sondern dem Innenministerium unterstellt sind,
- sie von den Zentralen Rückführungsstellen Nord (mit Sitz in Ansbach
und Außenstellen in Zirndorf und Würzburg) und Süd (mit Sitz
in München) betreut werden,
- sie die Erzwingung der "freiwilligen" Ausreise zum Ziel haben
und
- der Aufenthalt prinzipiell unbefristet ist und nur durch Ausreise oder Abschiebung
beendet werden kann.
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Abschiebelager ist sehr gering
Seit der Eröffnung des ersten bayerischen Abschiebelagers in Fürth
im September 2002 formiert sich immer massiverer Protest gegen diese einem Rechtsstaat
unwürdige Behandlung von Flüchtlingen, angefangen bei flüchtlingspolitischen
Gruppen und Organisationen über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu
Gewerkschaften. Die bayerischen Wohlfahrtsverbände haben sich geschlossen
geweigert, Mitarbeiter in Abschiebelager einzusetzen und selbst die Landessynode
der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, in der pikanterweise Innenminister
Beckstein Mitglied ist, hat die Schließung der "Ausreisezentren"
gefordert.
Bleiberecht statt Abschiebelager
Eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung für
Flüchtlinge und MigrantInnen würde die Existenz von Abschiebelagern
überflüssig machen. Wir fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung
auf, die bayerischen Abschiebelager zu schließen und stattdessen die Bleiberechtsregelung
(s.u.: Hiergeblieben! Recht auf Bleiberecht - Unsere Forderungen), die Dr. Christian
Schwarz-Schilling (CDU, Bundesminister a.D.) und Pro Asyl vorgeschlagen haben
und die breite gesellschaftliche Unterstützung genießt, in Bayern
schnellstmöglich zur Realität werden zu lassen.
Alexander Thal
Pro Asyl, Februar 2003
HIER GEBLIEBEN! Recht auf Bleiberecht.
Unsere Forderungen
Eine Bleiberechtsregelung für die langjährig nur »Geduldeten«
ist Teil einer ernstgemeinten Integrationspolitik. Die Potenziale dieser Menschen
sollten endlich genutzt werden im Interesse der Gesellschaft und der
betroffenen Menschen. Wir fordern: Langjährig hier lebende Menschen mit
Duldung bzw. ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Bleiberecht erhalten, das
ihren Aufenthalt langfristig absichert und eine gleichberechtigte Teilhabe an
der Gesellschaft
ermöglicht.
Dies beinhaltet
- eine unbeschränkte Arbeits- und Ausbildungserlaubnis
- das Recht auf Familiennachzug
- keinerlei Wohnsitz- oder Aufenthaltsbeschränkungen
- Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld, BAföG und sonstige Familienleistungen
- im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG.
Im Hinblick auf die bereits erfolgte Integration der Betroffenen ohne Aufenthaltsperspektive
und die Überlastung der Verwaltung sollte das Verfahren unbürokratisch
und großzügig gehandhabt werden.
Unsere Forderungen im Einzelnen:
- Geduldete, sonstige Ausreisepflichtige sowie Asylbewerber, die sich seit
mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sollen im Rahmen einer
Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht erhalten.
- Bei Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren oder
in Deutschland geboren wurden, sollen drei Jahre Aufenthalt in Deutschland
ausreichen. Diese kürzeren Fristen sollen auch für ältere,
schwer kranke und behinderte Menschen gelten.
- Unbegleiteten Minderjährigen soll ein Aufenthaltsrecht gewährt
werden, wenn sie sich seit zwei Jahren in Deutschland aufhalten.
- Traumatisierte Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bleiberechtsregelung
in Deutschland aufhalten, sollen sofort ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies
ist in vielen Fällen die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass
überhaupt ein Heilungsprozess einsetzen kann und schützt die Betroffenen
vor einer Retraumatisierung oder einer schmerzhaften Verlängerung ihres
Leidens durch permanente Angst vor der Abschiebung.
- Menschen, die als Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland traumatisiert
oder erheblich verletzt sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies kann den
physischen und psychischen Heilungsprozess der Betroffenen unterstützen.
Gleichzeitig positioniert sich der Staat gegen die anhaltenden rassistischen
Attacken und signalisiert Tätern und Sympathisanten, dass er nicht bereit
ist, der dahinterstehenden menschenverachtenden Logik der Einschüchterung
und Vertreibung von »Fremden« zu folgen.
Folgende Kriterien sollen bei der Erteilung zur Anwendung kommen:
- Die Erteilung eines Bleiberechts darf nicht vom Vorliegen von Arbeit bzw.
von Unterhaltssicherung abhängig gemacht werden. Dieser Zusammenhang
ist insbesondere deshalb widersinnig, weil vielen Geduldeten der Zugang zum
Arbeitsmarkt bekanntermaßen rechtlich bzw. faktisch verwehrt war. Eine
Bleiberechtsregelung, die die Chance zu einer Arbeit zunächst eröffnet,
anstatt sie vorauszusetzen, setzt als aktive Integrationspolitik Zeichen.
Den Betroffenen soll bundesweit die Aufnahme jeder Arbeit ohne Beschränkungen
ermöglicht werden. Auch selbstständige Erwerbstätigkeit ist
entgegen der bisherigen Praxis zuzulassen. Maßnahmen der Arbeits-, Sprach
und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten.
- Ein fehlender Pass sowie ein zeitweilig illegaler Aufenthalt darf kein Ausschlussgrund
sein.
- Das Aufenthaltsrecht soll in ein Niederlassungsrecht münden, wenn der
Lebensunterhalt gesichert ist. Weitere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen.
Bei Alleinerziehenden, Familien mit kleinen Kindern, unbegleiteten Kindern
und Jugendlichen, Auszubildenden, alten Menschen, Arbeitsunfähigen, Kranken
und Behinderten darf ein eventueller Sozialhilfebezug der Verfestigung des
Aufenthalts nicht entgegenstehen.
Auszug aus der Broschüre: Hier geblieben! Recht
auf Bleiberecht von Pro Asyl