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Gegen Lagerpolitik: Zur Praxis der "Ausreisezentren" in Bayern

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res publica, 06.07.2004

Gegen Lagerpolitik: Zur Praxis der "Ausreisezentren" in Bayern

Statement zum Fachgespräch Bayernland - Lagerland? Gegen Lagerpolitik. Für eine Politik der Würde der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 06.07.2004 im Bayerischen Landtag

Rückblick

September 2002
Eröffnung des ersten bayerischen "Ausreisezentrums" in Fürth (offiziell: "Ausreiseeinrichtung")
Aufbau eines weiteren "Ausreisezentrums" in Engelsberg am Widerstand der Gemeinde gescheitert. Begründung des Bürgermeisters Franz Ketzer (CSU): "Wir können doch nicht Menschen in ein Lager mit Drei-Meter-Zaun und Wachturm sperren, das sieht doch aus wie ein KZ"

März 2003
Errichtung eines weiteren "Ausreisezentrums" in Neuburg an der Donau am Widerstand der Kommune gescheitert.

September 2003
Umwandlung der Gemeinschaftsunterkünfte in Nürnberg, Hormersdorf und Engelsberg zu "Ausreisezentren" (offiziell: "bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte").

Juli 2004
Umwandlung einer Gemeinschaftsunterkunft in München (Heinrich-Wieland-Straße) in ein "Ausreisezentrum" im Gange.

Zielgruppen der "Ausreisezentren"

1. Flüchtlinge und MigrantInnen,

  • die über den Aufenthaltsstatus der Duldung verfügen,
  • zur Ausreise aufgefordert wurden,
  • jedoch aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können.

2. Flüchtlinge,

  • über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde,
  • deren Asylgesuch vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als aussichtslos eingeschätzt wird und
  • die keine gültigen Papiere vorlegen können.

Ziel der "Ausreisezentren"

Flüchtlinge und MigrantInnen sollen zur widerstandslosen "freiwilligen" Ausreise genötigt werden, da sie mit staatlichen Zwangsmaßnahmen nicht zum Verlassen der Bundesrepublik gezwungen werden können.

Methoden zur Erzwingung der "freiwilligen" Ausreise

1. Mit einer "intensiven, rückkehrorientierten Betreuung und Beratung" wird "den Betroffenen [..] deutlich gemacht, dass ein Daueraufenthalt in Deutschland nicht in Betracht kommt und dass es keine Alternative zur Ausreise gibt" (Innenminister Günther Beckstein am 09.09.2002).
Diese "rückkehrorientierte Beratung", die den Flüchtlingen verdeutlichen soll, dass es für sie keine Bleiberechtsperspektive in Deutschland gibt, ist keine Beratung. Denn eine Beratung ist prinzipiell ergebnisoffen und darauf ausgerichtet, mit den AdressatInnen verschiedene Handlungsalternativen zu erarbeiten. Die Beratung in "Ausreisezentren" hat jedoch nur ein Ziel: die schnellstmögliche Ausreise. Dass sie eher Verhöre sind und dazu dienen, psychischen Druck aufzubauen, zeigt die Tatsache, dass die Verhörer in polizeilichen Verhörmethoden geschult wurden.

2. Eine "konsequente Identitätsfeststellung und Identitätsklärung" soll "Hinweise auf Identität und Staatsangehörigkeit" ergeben. Dazu werden "die Ausländerakten und weitere Dokumente sorgfältig ausgewertet" (Innenminister Günther Beckstein am 09.09.2002).
Die genaue Durchsicht und Auswertung der Akten der Ausländerämter über die betroffenen Flüchtlinge ist keine Tätigkeit, die eine Einweisung in ein "Ausreisezentrum" rechtfertigt. Zudem ergibt sie selten Neuigkeiten. Denn häufig steht die Identität der Flüchtlinge fest, die Botschaften ihrer Herkunftsländer verweigern jedoch die Ausstellung bzw. Verlängerung der Papiere (Beispiele: Dimitri Olenin und Victor Gusselnikov in Fürth, Jan S. in Engelsberg)

3. "Die volle Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten, um Mitwirkungshandlungen und die Ausreise durchzusetzen" (Innenminister Günther Beckstein am 09.09.2002). Dazu zählen Arbeitsverbot, Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Stadtgebiet, Meldeauflagen, Kürzungen des Taschengeldes, Anordnung der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten, u.a.
Die Maßnahmen zur Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte. Denn sie versetzen die betroffenen Flüchtlinge in einen permanenten Ausnahmezustand. Sie nehmen ihnen durch Arbeitsverbote, Bargeldentzug, Verbot von Sprachkursen jegliche Freiheiten, ihr Leben selbst zu gestalten. Ihr Tagesablauf wird von den Behörden bis in kleinste Details vorbestimmt (Lebensmittelpakete, Verhörpläne, Meldepflichten, etc.) und sie werden durch die Unterbringung hinter Gittern oder in kleinen ländlichen Gemeinden von der übrigen Bevölkerung und insbesondere von Unterstützungssystemen isoliert. Gerade das Beispiel des "Ausreisezentrums" im 120 EinwohnerInnen zählenden Hormersdorf beweist diese Isolation: Es gibt weder Kindergarten, Anwalt noch Arzt im Ort, ebenso unmöglich ist es den Flüchtlingen, Ärzte oder Anwälte telefonisch zu kontaktieren. Der Hausmünzfernsprecher erlaubt nur Anrufe bei Polizei, Feuerwehr und der Ausländerbehörde in Schnaittach, einen öffentlichen Münzfernsprecher im Ort gibt es nicht.

Effekte der "Ausreisezentren"

"Ausreisezentren" wirken als "Zermürbetaktik" (Christoph Hammer, ehemaliger Sachgebietsleiter Ausländerrecht bei der Regierung von Mittelfranken)
Je länger Flüchtlinge und MigrantInnen sich in "Ausreisezentren" aufhalten, desto desolater wird ihr physischer wie psychischer Zustand, sie geraten in eine "Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit" (Dietmar Martini-Emden). Die Folgen sind psychosomatische Erkrankungen wie Magenschleimhautreizungen oder Symptome einer psychischen Zerrüttung, z.B. Depressionen, Angstzustände, Schlaf- und Appetitlosigkeit. Auch vermehrter Alkoholmissbrauch und z.T. aggressives Verhalten nehmen zu.

Massive Illegalisierung von Flüchtlingen
Viele der in "Ausreisezentren" eingewiesenen Flüchtlinge entziehen sich der Zermürbetaktik durch das abtauchen in die Illegalität (Fürth: 41%).

Weitere Statistische Daten zum "Ausreisezentrum" Fürth:

Eingewiesene Flüchtlinge gesamt 170
Flüchtlinge, die gegen ihre Einweisung klagen 30
Zum Aufenthalt im Ausreisezentrum verpflichtete Flüchtlinge

140

Von 140 Flüchtlingen

 
noch im "Ausreisezentrum" 42
untergetaucht 57
abgeschoben 7
zur Ausreise genötigt 27
aus dem "Ausreisezentrum" mit Aufenthaltsrecht entlassen 2
(Beginn der Erfassung: Oktober 2002; Stand: Juni 2004)

Abschließende Bemerkungen

"Ausreisezentren" sind Abschiebelager
"Ausreisezentrum" ist ein euphemistischer Begriff, der bereits zum Vize-Unwort des Jahres 2002 gewählt wurde. Er soll kaschieren, dass Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden können, in Lagern zur "freiwilligen" Ausreise gezwungen werden sollen. Der Begriff, der diesen Euphemismus vermeidet und die Funktion der "Ausreisezentren" als Ersatz für Abschiebungen am treffendsten benennt, ist Abschiebelager.

Abschiebelager verstoßen durch die "Beugung des Willens" gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte
Die bayerischen Behörden setzen Flüchtlinge durch die Einweisung in Abschiebelager unter massiven psychischen Druck, um sie zur "freiwilligen" Ausreise zu zwingen. Dies ist als Beugung des Willens einzuschätzen, wie es bereits mehrere Gerichte in anderen Bundesländern in Einzelfällen getan haben (z.B. VG Trier, 19.03.2003, AZ: 5 K 1318/02).

Bayerisches Innenministerium versucht, die Existenz von Abschiebelagern zu vertuschen
Nach der Eröffnung des Fürther Abschiebelagers war die Schaffung weiterer "Ausreisezentren" selbst in CSU-geführten Kommunen nicht durchsetzbar. Die Medien berichteten äußerst kritisch. Das Bayerische Innenministerium verzichtete deshalb auf eine geschlossene Umzäunung sowie die Überwachung durch private Sicherheitsdienste und nannte die Abschiebelager fortan "bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte". Doch den Abschiebelagern in Fürth, Nürnberg, Hormersdorf, Engelsberg und (in baldiger Zukunft) München ist gemeinsam, dass

  • sie im Gegensatz zu allen anderen Flüchtlings-Sammelunterkünften nicht dem Sozialministerium, sondern dem Innenministerium unterstellt sind,
  • sie von den Zentralen Rückführungsstellen Nord (mit Sitz in Ansbach und Außenstellen in Zirndorf und Würzburg) und Süd (mit Sitz in München) betreut werden,
  • sie die Erzwingung der "freiwilligen" Ausreise zum Ziel haben und
  • der Aufenthalt prinzipiell unbefristet ist und nur durch Ausreise oder Abschiebung beendet werden kann.

Die gesellschaftliche Akzeptanz der Abschiebelager ist sehr gering
Seit der Eröffnung des ersten bayerischen Abschiebelagers in Fürth im September 2002 formiert sich immer massiverer Protest gegen diese einem Rechtsstaat unwürdige Behandlung von Flüchtlingen, angefangen bei flüchtlingspolitischen Gruppen und Organisationen über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu Gewerkschaften. Die bayerischen Wohlfahrtsverbände haben sich geschlossen geweigert, Mitarbeiter in Abschiebelager einzusetzen und selbst die Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, in der pikanterweise Innenminister Beckstein Mitglied ist, hat die Schließung der "Ausreisezentren" gefordert.

Bleiberecht statt Abschiebelager
Eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge und MigrantInnen würde die Existenz von Abschiebelagern überflüssig machen. Wir fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, die bayerischen Abschiebelager zu schließen und stattdessen die Bleiberechtsregelung (s.u.: Hiergeblieben! Recht auf Bleiberecht - Unsere Forderungen), die Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU, Bundesminister a.D.) und Pro Asyl vorgeschlagen haben und die breite gesellschaftliche Unterstützung genießt, in Bayern schnellstmöglich zur Realität werden zu lassen.

Alexander Thal


Pro Asyl, Februar 2003

HIER GEBLIEBEN! Recht auf Bleiberecht.

Unsere Forderungen

Eine Bleiberechtsregelung für die langjährig nur »Geduldeten« ist Teil einer ernstgemeinten Integrationspolitik. Die Potenziale dieser Menschen sollten endlich genutzt werden – im Interesse der Gesellschaft und der betroffenen Menschen. Wir fordern: Langjährig hier lebende Menschen mit Duldung bzw. ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Bleiberecht erhalten, das ihren Aufenthalt langfristig absichert und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft
ermöglicht.

Dies beinhaltet

  • eine unbeschränkte Arbeits- und Ausbildungserlaubnis
  • das Recht auf Familiennachzug
  • keinerlei Wohnsitz- oder Aufenthaltsbeschränkungen
  • Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld, BAföG und sonstige Familienleistungen
  • im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG.

Im Hinblick auf die bereits erfolgte Integration der Betroffenen ohne Aufenthaltsperspektive und die Überlastung der Verwaltung sollte das Verfahren unbürokratisch und großzügig gehandhabt werden.

Unsere Forderungen im Einzelnen:

  • Geduldete, sonstige Ausreisepflichtige sowie Asylbewerber, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sollen im Rahmen einer Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht erhalten.
  • Bei Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren oder in Deutschland geboren wurden, sollen drei Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichen. Diese kürzeren Fristen sollen auch für ältere, schwer kranke und behinderte Menschen gelten.
  • Unbegleiteten Minderjährigen soll ein Aufenthaltsrecht gewährt werden, wenn sie sich seit zwei Jahren in Deutschland aufhalten.
  • Traumatisierte Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bleiberechtsregelung in Deutschland aufhalten, sollen sofort ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies ist in vielen Fällen die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Heilungsprozess einsetzen kann und schützt die Betroffenen vor einer Retraumatisierung oder einer schmerzhaften Verlängerung ihres Leidens durch permanente Angst vor der Abschiebung.
  • Menschen, die als Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland traumatisiert oder erheblich verletzt sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies kann den physischen und psychischen Heilungsprozess der Betroffenen unterstützen. Gleichzeitig positioniert sich der Staat gegen die anhaltenden rassistischen Attacken und signalisiert Tätern und Sympathisanten, dass er nicht bereit ist, der dahinterstehenden menschenverachtenden Logik der Einschüchterung
    und Vertreibung von »Fremden« zu folgen.

Folgende Kriterien sollen bei der Erteilung zur Anwendung kommen:

  • Die Erteilung eines Bleiberechts darf nicht vom Vorliegen von Arbeit bzw. von Unterhaltssicherung abhängig gemacht werden. Dieser Zusammenhang ist insbesondere deshalb widersinnig, weil vielen Geduldeten der Zugang zum Arbeitsmarkt bekanntermaßen rechtlich bzw. faktisch verwehrt war. Eine Bleiberechtsregelung, die die Chance zu einer Arbeit zunächst eröffnet, anstatt sie vorauszusetzen, setzt als aktive Integrationspolitik Zeichen. Den Betroffenen soll bundesweit die Aufnahme jeder Arbeit ohne Beschränkungen ermöglicht werden. Auch selbstständige Erwerbstätigkeit ist entgegen der bisherigen Praxis zuzulassen. Maßnahmen der Arbeits-, Sprach und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten.
  • Ein fehlender Pass sowie ein zeitweilig illegaler Aufenthalt darf kein Ausschlussgrund sein.
  • Das Aufenthaltsrecht soll in ein Niederlassungsrecht münden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Weitere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen. Bei Alleinerziehenden, Familien mit kleinen Kindern, unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, Auszubildenden, alten Menschen, Arbeitsunfähigen, Kranken und Behinderten darf ein eventueller Sozialhilfebezug der Verfestigung des Aufenthalts nicht entgegenstehen.

Auszug aus der Broschüre: Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht von Pro Asyl

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