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Hamburger Flüchtlingsrat, 05.02.2003:
Einleitungsbeitrag für die Veranstaltung
""Ausreisezentren" und Lagerunterbringung von Flüchtlingen?
Mit uns nicht!" des Hamburger Flüchtlingsrats
Eine Jury aus namhaften Sprachwissenschaftlern und Journalisten hat Mitte Januar
den Begriff "Ausreisezentrum" an 2.Stelle hinter "Ich-AG"
zum Unwort des Jahres 2002 gewählt. Dieser Begriff für Sammellager,
aus denen Flüchtlinge und MigrantInnen abgeschoben werden, gaukle vor,
es könnte sich um freiwillige Auswanderung oder gar Urlaubsreisen handeln.
Tatsächlich werden in diesen Lagern, die meist in abgelegenen Gegenden
liegen und von Stacheldraht umgeben sind, die Bewegungsfreiheit und alle sonstigen
Rechte der Internierten stark eingeschränkt:
- Aus- und Eingang, Zimmer und persönliche Gegenstände werden ständig
kontrolliert.
- Erwerbsarbeit außerhalb des Lagers ist generell verboten, "gemeinnützige
Tätigkeit", z.B. zur Reinigung des Lagers für 1 Euro pro Stunde,
ist meist die einzige Möglichkeit, zu Geld zu kommen.
- Ansonsten gibt es nur Sachleistungen in Form von Lebensmittelpaketen oder
Gemeinschaftsverpflegung.
- Rechtsanwaltsbesuche sind den Internierten schon aus Kostengründen
nicht möglich, eine unabhängige Rechtsberatung im Lager gibt es
nicht.
- Ärztliche Grundversorgung ist nur mit Genehmigung der Behörden
möglich.
- Schulbesuch der Kinder scheitert oft an weiten Fahrwegen, Deutschkurse für
Erwachsene gibt es nicht.
- Regelmäßig finden Verhöre zur Ermittlung von Identität
und Herkunftsland statt, regelmäßige Zimmerdurchsuchungen nach
Papieren, persönlichen Briefen und anderen Dokumenten, auch bei Freunden
und Verwandten, sowie Vorführungen bei Botschaften dienen dem selben
Zweck.
Ziel der Behörden ist, die Internierten durch solche Methoden zur sogenannten
"freiwilligen" Ausreise zu bewegen bzw. ihre Abschiebung möglich
zu machen.
Das Zuwanderungsgesetz, dessen Umsetzung vom Bundesverfassungsgericht Mitte
Dezember erst einmal gestoppt wurde, sollte die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung
von "Ausreisezentren" schaffen. Tatsächlich gibt es solche Lager
schon seit einigen Jahren in mehreren Bundesländern:
- in Niedersachsen in Braunschweig und in Bramsche-Hesepe bei Oldenburg,
- in Rheinland-Pfalz bis vor kurzem in Ingelheim, jetzt in Trier,
- in Sachsen-Anhalt seit Anfang letzten Jahres in Halberstadt und
- in Bayern seit September 2002 in Fürth, weitere ähnliche Lager
sind geplant.
Sie wurden und werden nicht überall "Ausreisezentrum" genannt,
sondern z.B. als "Modellprojekt" zunächst als Teil der ZASt,
also der Zentralen Aufnahmestelle eingerichtet wie in Halberstadt oder als Folge
lauter werdender Kritik in "Flüchtlingsheim" umbenannt wie in
Bramsche.
Das erklärte Ziel, die eingewiesenen Flüchtlinge zur "freiwilligen"
Ausreise zu bewegen bzw. schnellstmöglich abzuschieben, wurde allerdings
in den bestehenden Einrichtungen nicht erreicht. Stattdessen tauchten z.B. in
Niedersachsen 53% der Flüchtlinge unter, d.h. sie zogen es vor, ohne gültige
Papiere und Sozialleistungen zu überleben statt im Lager auf ihre Abschiebung
zu warten. Eine solche massenhafte Illegalisierung und damit totale Entrechtung
von Menschen wurde vom niedersächsischen Innenministerium am 6.12.01 als
"Erfolg" dargestellt.
Die zuständigen Hamburger Behörden halten diese Erfahrungen mit dem
"Untertauchen" in Ausreisezentren eingewiesener Flüchtlinge "aus
kriminalpräventiver Sicht (für) zweifelhaft". Außerdem
sehen sie in Hamburg kaum Möglichkeiten, eine solche Einrichtung nicht
"citynah" anzusiedeln und damit "möglichst unattraktive
Rahmenbedingungen" zu schaffen. Einen weiteren Konfliktherd befürchten
sie in den juristischen Möglichkeiten, gegen den Verwaltungsakt einer Umsetzung
in ein Ausreisezentrum anzugehen und der Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen,
die Unruhe schaffen könnten.
Aus all diesen Gründen hat sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe von VertreterInnen
der Innen- und der Sozialbehörde in ihrem Bericht vom 27.6.2002 gegen die
Schaffung eines "Ausreisezentrums" in Hamburg ausgesprochen.
Stattdessen hat sie ein Konzept "zur Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung
(ZEA)" vorgelegt, nach dem die bisherige Erstaufnahmeeinrichtung auf dem
Schiff "Bibby Altona" umstrukturiert werden soll.
Geplante Neuerungen gegenüber der bisherigen Praxis sind nach diesem Konzept:
- Eine Neuordnung der Zuständigkeit: Die bisher für die Erstaufnahme
zuständige Sozialbehörde soll sich künftig nur noch um Spätaussiedler
und Kontingentflüchtlinge kümmern, für die eine eigene Anlauf-
und Verteilstelle einrichtet wird. Für alle "Personen ohne Bleiberechtsperspektive",
und dazu zählt das Konzept:
- "Asylbegehrende und Asylfolgeantragsteller sowie Asylsuchende bis zur
Weiterleitung an eine auswärtige Aufnahmeeinrichtung
- Neu eingereiste, ausreisepflichtige Ausländer (das heißt: Menschen,
die keinen Asylantrag stellen, sondern eine Duldung beantragen, d. Red.) sowie
- Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge über 16 Jahren, soweit
nicht im Einzelfall erzieherischer Bedarf festgestellt wird" (S. 7)
ist eine neu strukturierte Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) unter der
Führung der Innenbehörde vorgesehen. Die Behörde für Inneres
(BfI) soll dort auch für die "Gewährung von Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Durchführung von Beratung und
Betreuung" dieser Flüchtlinge zuständig sein.
- Zum Zweck einer solchen "ganzheitlichen Sachbearbeitung" sollen
Teile der Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamts, die sich bisher
in der zentralen Ausländerbehörde in der Amsinckstraße befinden,
in die Erstaufnahmeeinrichtung verlegt werden. Deren Aufgaben sind vor allem:
- "die Ersterfassung der Neueinreisen
- die Durchführung von Anhörungen zur Klärung von Identität,
Herkunftsland, Einreiseweg und Einreisegrund sowie
- die Prüfung der Möglichkeit einer Zurückschiebung oder Rücküberstellung
nach dem Dubliner Übereinkommen, außerdem
- die Erteilung und Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen
sowie
- die Beratung über die Möglichkeiten zur Förderung der freiwilligen
Rückkehr"
All dies könnte künftig "in Verbindung mit der Gewährung
von Leistungen nach dem AsylBLG in der Erstaufnahmeeinrichtung wahrgenommen
werden" - im Klartext: Menschen, die man sofort wieder loswerden will,
die aber nicht genügend dabei "mitwirken", werden die Sozialleistungen
gekürzt oder gestrichen, wobei klar ist, dass es eh nur Sachleistungen
geben soll.
- Auch zwei Abteilungen des LKA sollen in das Lager umziehen:
- die Dienststelle LKA 23a zur Erkennungsdienstlichen Behandlung und
- die Dienststelle LKA 56, die u.a. für "strafrechtliche Maßnahmen
im Zusammenhang mit mittelbarer Falschbeurkundung" zuständig ist
- im Klartext: für die sog. "Altersfeststellungen" bei minderjährigen
Flüchtlingen.
- Rechtsberatung wie derzeit durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft,
kostenlos) ist in der neuen ZEA nicht mehr vorgesehen. Zur Frage, ob RechtsanwältInnen
und Beratungsstellen Zugang auf das Gelände erhalten sollen, steht nichts
in dem Konzept - zu befürchten ist, dass dies unterbunden werden soll.
Selbst unabhängige Rückkehrberatung ist unerwünscht: "Die
Gewährung von Hilfen zur freiwilligen Rückkehr wird ausschließlich
in der ZEA vorgehalten" (S. 16).
- Der Betrieb der neuen Einrichtung soll zunächst durch den bisherigen
Träger pflegen & wohnen (Anstalt öffentlichen Rechts) "oder
objektabhängig durch einen privaten Träger fortgeführt werden"
(S. 17). Die soziale Beratung und Betreuung in der ZEA "wird in der Verantwortung
der BfI wahrgenommen. Die Möglichkeit einer Durchführung durch einen
privaten Träger sollte geprüft werden" (S. 18). Was die dort
angestellten SozialarbeiterInnen (sofern es überhaupt qualifiziertes
Personal sein wird) tun dürfen und müssen, kann man sich vorstellen
- auf jeden Fall keine parteiliche Unterstützung von Flüchtlingen.
- Kinderbetreuungsangebote soll es weiter "außerhalb der Zuständigkeit
der BfI" geben. Von Schulbesuchsmöglichkeiten ist allerdings nirgends
die Rede.
Ob und unter welchen Bedingungen die Internierten das Lager überhaupt
verlassen dürfen, steht nicht in dem Konzept. "Nötig" ist
es jedenfalls nicht mehr, denn alle Behörden sollen ja auf dem Gelände
angesiedelt werden, Geld zum Einkaufen ist nicht vorgesehen, und eine Arbeitserlaubnis
bekommen die Flüchtlinge im ersten Jahr sowieso nicht.
Was sind die Ziele der Behörden?
In frappierender Offenheit werden in dem Konzept die "Vorteile" der
Neuordnung aufgezählt:
- "Verbesserte Möglichkeiten der Feststellung von Identität
und Einreiseweg":
Der "enge räumliche Kontakt" ermöglicht z.B. "zielgerichtete
Durchsuchungen" (von Personen, Gepäck und Räumen), um "Erkenntnisse
über den Reiseweg zu gewinnen, welche wiederum Voraussetzung für
eine Rückschiebung sind" (S. 19).
- "Verstärkte Nutzung der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise"
Auch hier sei "der enge Kontakt der Dienststelle zu den untergebrachten
Personen sowie die Betreuung durch die zusammengefassten Funktionsbereiche
und damit die Gewährleistung der Beratung aus einer Hand und mit einer
Zielsetzung" (S. 19) wesentliche Voraussetzung.
- "Reduzierung von Doppelarbeit"
"Es soll künftig eine gemeinsame Anhörung und Erfassung von
Ausländer- und Sozialdienststelle geben. Die Ressourcengewinne sollen
für eine intensive Rückkehrberatung genutzt werden" (S. 19)
- "Verbesserte Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung"
Personen, bei denen es "Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer
zeitnahen Aufenthaltsbeendigung" gibt, sollen "in der Erstaufnahme
verbleiben", womit "der direkte Zugriff der Ausländerbehörde"
deutlich verbessert werde. "Vollstreckungsmaßnahmen" im Rahmen
einer Abschiebung könnten so gesteuert werden, "dass die Personen
vor Ort auch tatsächlich angetroffen werden" (S. 19)
- "Abgestimmte Entscheidungen nach dem AsylbLG und dem AuslG"
Neben oben schon erwähnten Leistungskürzungen könnten auch
durch "Einmalleistungen, wie z.B. der Übernahme der Kosten für
die Passbeschaffung", zusätzliche "Anreize zur freiwilligen
Ausreise" gegeben werden.
- "Generalpräventive Aspekte"
Hamburg solle durch die Neuordnung "für illegale Einwanderer noch
unattraktiver werden".
- "Zügige Integrationsmaßnahmen" u.a. wegen der verringerten
Anzahl der Personen mit Bleiberechtsperspektive
Wohlgemerkt: All diese Punkte beschreiben eine Einreise-Einrichtung - mit Ausnahme
des letzten Punktes geht es aber nur darum, wie Hamburg die eingereisten Menschen
möglichst schnell wieder los werden kann!
Deshalb ist für uns klar:
Bei der neuen "Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung" handelt es sich
um ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager, und die Mehrheit der hier
ankommenden Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen - außer
zu ihrer Abschiebung bzw. sog. "freiwilligen" Ausreise!
Über den Ort für diese neue Einrichtung gab es in den letzten Monaten
etliche Spekulationen, die meist über das "Hamburger Abendblatt"
verbreitet wurden:
- Im Oktober sprach man von einem "Plan: "Asylbewerber und Senioren
dicht an dicht" (HA 30.10.02) in einem Pflegeheim in Bahrenfeld unterzubringen.
Nach Protesten aus der Nachbarschaft wurde dieser Plan fallengelassen - sofern
er überhaupt je ernstgemeint war.
- Im November lautete die Überschrift: "Flüchtlinge in die
Hafencity?" (HA 14.11.02), und es hieß, die "Bibby Altona"
solle doch "vorübergehend" weiter genutzt, in den Baakenhafen
verlegt und nach dem Vorbild der Erstaufnahme in Chemnitz umgestaltet werden.
Aber offenbar ist der Umzug doch zu teuer und könnte in Kollision mit
Olympia geraten.
- Am 24.1.03 titelte das "Abendblatt": "Asylschiff bleibt",
und zwar in Neumühlen, mit verlängertem Chartervertrag und einer
Polizeidiensstelle an Bord - "damit das Sicherheitsgefühl der Anwohner
gesteigert wird", wie ein Beamter des Bundesamts behauptet.
Schon die Tatsache, dass das Bundesamt in die Verhandlungen einbezogen wurde
und die Ausländerbehörde sich die "Bibby Altona" bereits
angesehen hat, deutet darauf hin, dass auch weitere Veränderungen anstehen.
Die SozialarbeiterInnen wurden z.T. schon in andere Dienststellen versetzt.
Schon länger gibt es auf den Schiffen Besuchsverbote, Zentralverpflegung
und ständige Schikanen, Kontrollen und Misshandlungen durch die Wachdienste.
Gleichzeitig werden auf allen Ebenen die Methoden zur Abschiebung verschärft:
- Durch Voranhörungen neu eingereister Flüchtlinge in der Ausländerbehörde
werden viele in Transitstaaten zurückgeschickt, andere, die eine Duldung
beantragen wollen, ins Asylverfahren gezwungen.
- Die Mehrheit der Asylsuchenden wird in andere Bundesländer verteilt.
- Den gleichen Zweck hat das systematische Ältermachen junger Flüchtlinge.
- Es gab wieder massenhafte Vorladungen zu Botschaftsanhörungen in der
Ausländerbehörde, und selbst von ihrer Botschaft identifizierte
Flüchtlnge werden weiter unter Druck gesetzt, sich schnellstens Papiere
zu besorgen oder mit Leistungskürzungen bestraft zu werden.
- Festnahmen in der Ausländerbehörde sind inzwischen Alltag.
- Die Abschiebehaftanstalt in Glasmoor ist voll.
- Selbst kranke und traumatisierte Flüchtlinge werden in Nacht- und Nebelaktionen
abgeholt und ins Flugzeug gesetzt.
Die Hamburger Innenbehörde rühmt sich, mit 2966 Abschiebungen im
Jahr 2002 alle bisherigen Zahlen übertroffen und Neuankömmlinge von
Hamburg abgeschreckt zu haben.
Parallel dazu hat die Sozialbehörde im Dezember ein Heim zur geschlossenen
Unterbringung angeblich "gefährdeter" Jugendlicher eröffnet
und plant weitere geschlossene Einrichtungen für Drogenabhängige und
Prostituierte. Für ausreisepflichtige junge Flüchtlinge und illegalisierte
MigrantInnen ist angeblich keine gesonderte Einrichtung mehr geplant - aber
die sitzen inzwischen massenhaft in der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand
oder im UG.
Der Widerstand gegen die GU bröckelt - u.a. mit Argumenten, die an die
für die "Ausreisezentren" erinnern: Es sei doch "milder",
Menschen in solchen Einrichtungen statt in Gefängnissen unterzubringen.
Nicht gesagt wird dabei, dass sowohl Ausreiselager als auch GU ja nicht als
Alternative, sondern zusätzlich zu Jugend- und Abschiebehaft eingerichtet
werden und nicht die bisherigen, sondern ganz neue Zielgruppen betroffen sind.
Wichtig ist, den Widerstand gegen all diese Konzepte und Maßnahmen zu
verbinden, denn insgesamt wird klar:
Es geht bei den Konzepten der "Ausreisezentren" wie der "Geschlossenen
Unterbringung" nicht um einen Ort, sondern um eine Methode, um ein System
der zunehmenden Entrechtung von Menschen, um einen Umbau des Apparats mit dem
Ziel, unerwünschte Personen möglichst schnell aus diesem Land los
zu werden bzw. am Herkommen zu hindern oder sie zumindest nicht mehr als Subjekte
mit festgeschriebenen Rechten hier präsent zu haben.
Wenn wir heute über möglichen Widerstand diskutieren, müssen
wir deshalb überlegen,
- mit welchen Zielen und Forderungen
- an welchen Ansatzpunkten und
- mit welchen Bündnispartnern
wir diesem System der Entrechtung etwas entgegensetzen können.
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